Dr.-Karl-Grünewald-Schule
Staatliche
Realschule Bad Königshofen
Staatliche Realschule 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld
Dr.-Ernst-Weber-Str. 28 Tel. 09761/1515 Fax 09761/1611 27.9.2011
E-Mail verwaltung@rs-badkoenigshofen.de
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
nach einem sehr erfolgreichen und ereignisreichen Schuljahr 2010/2011
und einer hoffentlich erholsamen Ferienzeit darf ich Sie und Ihre Kinder im
neuen Schuljahr 2011/2012 recht herzlich begrüßen.
Gemeinsam mit mir trägt RSKin Frau Marion Winnefeld als meine ständige
Stellvertreterin die Verantwortung für die Schulleitung.
Das Schulleitungsteam und unseren engagierten KollegInnen und alle
Verwaltungsangestellten setzen ihre ganze Kraft in die schulische und
persönliche Förderung Ihrer Kinder. Das gesamte Lehrerkollegium wünscht
Ihren Kindern für das vor uns liegende Schuljahr den erhofften Erfolg sowie
das nötige Quäntchen Glück und die Zielstrebigkeit, die gesetzten Ziele zu
erreichen.
In den vergangenen Ferien wurde ein Werkraum in den Kellerräumen neu gebaut,
so dass wir den alten Werkraum jetzt als Klassenzimmer verwenden können.
Im vergangenen Schuljahr begingen wir unser 50-jähriges Schuljubiläum. Der
Einsatz von Elternbeirat, Lehrerkollegium, Schülern und von Ihnen, liebe
Eltern, war beispielgebend. Es waren gelungene Veranstaltungen mit sehr viel
positiver Resonanz von außen. Ich möchte mich bei Ihnen für das Engagement
und das Verständnis (die Kinder zu jeder Zeit zu bringen oder abzuholen)
recht herzlich bedanken. Wir sind eine große erfolgreiche Schulfamilie.
In diesem 1. Elternbrief finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
1. Schul- und Unterrichtssituation
2. Personalveränderungen
3. Termine
4. Notenbild
5. Schulberatung
6. Allgemeines, Unterrichtsorganisation
7. Melderegelung bei Erkrankung, Befreiung, Beurlaubung
8. Sonstiges
1. Schul- und Unterrichtssituation
In diesem Schuljahr werden an unserer Schule 536 Schüler in 21 Klassen
unterrichtet. Wir freuen uns, dass wir vom Kultusministerium auch in diesem
Schuljahr so gut mit Lehrkräften versorgt wurden, dass wir neben dem
Pflichtunterricht in erfreulichem Umfang Ergänzungs-, Wahl- und
differenzierten Sportunterricht anbieten können.
Die durchschnittliche Klassenstärke ist gesunken und beträgt 25,5 und
variiert in den einzelnen Jahrgangsstufen erheblich bedingt durch die
Zweigwahl. So gibt es eine Klasse mit 19 Schülern, aber auch eine Klasse mit
32 Schülern.
2. Personalveränderungen
Neu an unserer Schule unterrichten folgende Lehrkräfte:
Fr. Julia Bezold Mathematik/ Wirtschaftswissenschaften
Fr. Regina Hörath Erdkunde/ Wirtschaftswissenschaften
Fr. Martina Geyer Biologie/ Chemie
Fr. Sabrina Feichtinger Englisch/ Geschichte
Fr. Maxi Schubert Englisch/ Katholische Religionslehre
H. Johannes Dutz Mathematik/ Katholische Religionslehre
H. Christian Wiesgickl Englisch/ Geschichte
H. Martin Hild Evangelische Religionslehre
Für unsere Kollegin in Elternzeit beschäftigen wir folgende Lehrkraft als
Aushilfe:
Fr. Stefanie Greb Deutsch/ Erdkunde
Aus der Elternzeit zurückgekehrt oder teilweise zurückgekehrt sind
folgende Kolleginnen:
Fr. Julia Rettner
Fr. Silvia Rostalski- Fröbisch
Fr. Carmen Huck
Fr. Beate Koch
3. Einige wichtige Termine im ersten Schulhalbjahr:
26.09.2011-30.09.2011 Schullandheimaufenthalte der 7. Klassen
27.09.2011 Jahrgangsstufentest D 6
28.09.2011 Jahrgangsstufentest E 7
29.09.2011 Jahrgangsstufentest M 6
28.09.2011-30.09.2011 Schullandheimaufenthalt der 5. Klassen
06.10.2011 Klassenelternversammlungen in allen Klassen
außer 10a, 10c und 8c
13.10.2011 Wahl der Schülersprecher
20.10.2011 Meldung DELF-Prüfung 9d
(weitere Informationen durch Fr. Hilgers)
26.10.2011-28.10.2011 SMV-Tage in Würzburg (Klassensprecher)
31.10.2011-04.11.2011 Herbstferien
16.11.2011 Buß-und Bettag (unterrichtsfrei)
30.11.2011 Informationen über das Notenbild, Zwischenbericht
Jahrgangsstufe 6 – 8, Notenauszug 5, 9, 10
05.12.2011 1. Elternsprechtag (17:00 – 21:00 Uhr)
20.12.2011 Wandertag für alle Klassen
23.12.2011 Weihnachtsbasar
24.12.2010-05.01.2012 Ferien
17.01.2012 Elternabend 9.Jgst. Berufsinformation (19:00 Uhr)
16.02.2012-17.02.2012 Berufswahlseminar Klasse 9
17.02.2012 Zwischenzeugnis für die Jgst. 5, 9 und 10
20.02.2012-24.02.2012 Ferien
23.04.2012-27.04.2012 DELF-Prüfung 9d
-
Jeder Lehrer unserer Schule hält eine Elternsprechstunde ab. Die
entsprechenden Sprechzeiten finden Sie am Ende des Elternbriefes.
-
In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt. Dazu ergeht eine
gesonderte Einladung.
-
In jedem Schuljahr wird eine Klassenelternversammlung durchgeführt. Auch
dazu ergeht eine gesonderte Einladung.
4. Informationen über das Notenbild anstatt eines Zwischenzeugnisses
„Das Zwischenzeugnis kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 für alle oder
einzelne Jahrgangsstufen, nicht jedoch für einzelne Klassen, durch
mindestens zwei schriftliche Informationen über das Notenbild der
Schülerinnen und Schüler ersetzt werden. Die Entscheidung trifft die
Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.“ (§ 64 Abs. 2 RSO)
Wir werden diese Maßnahme wiederum in diesem Schuljahr für die
Jahrgangstufen
6 bis 8 durchführen. Als Termine für die Herausgabe der Noteninformationen
sind der 30.11.2010 (vor dem 1. Elternsprechtag) und der 13.04.2011 (vor dem
2. Elternsprechtag) vorgesehen.
5. Schulberatung
Der Beratungslehrer unserer Schule ist Herr StR Steffen Wasserbauer. Er ist
zuständig für die Schullaufbahnberatung und hilft Ihnen bei
Leistungsproblemen und Verhaltensauffälligkeiten. Er verfügt auch über
Informationsmaterial zu beruflichen Bildungsgängen und steht in Kontakt mit
dem staatlichen Schulberater und der Schulpsychologin für die Realschulen in
Unterfranken.
Die zuständige Schulpsychologin ist Frau Fink, zu erreichen über die
Realschule in Bad Neustadt a.d.Saale. (0 97 71/6 30 99 00)
Sie können natürlich auch ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung führen.
6. Allgemeines, Unterrichtsorganisation
Schulunfälle
Jeder Schulunfall muss sofort der Schulleitung gemeldet werden, damit eine
Unfallanzeige ausgefüllt werden kann. Die Ärzte sind verpflichtet bei
Schulunfällen mit der Gemeindeunfallversicherung abzurechnen.
Informationen für Eltern über die Bestimmungen zur Feststellung und
Förderung von Schülern/Schülerinnen mit Lese- und
Rechtschreibschwierigkeiten
Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des
Rechtschreibens liegt eine ministerielle Bekanntmachung vor. Darin wird
zwischen einer Legasthenie
(Lese-Rechtschreibstörung) und einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) unterschieden. Für beide Formen werden Regelungen zur Diagnose und Förderung
dieser Schüler getroffen sowie Kriterien für einen Nachteilsausgleich bei der Benotung festgelegt.
Den Nachteilsausgleich können
die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler bei der Schulleitung
beantragen, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt. Ein beantragter und
gewährter Nachteilsausgleich geht dann aus einer zusätzlichen
Zeugnisbemerkung hervor.
Die Regelungen gelten für die Jahrgansstufen 5 bis 10. Bei Übertritt an die
Realschule muss eine Legasthenie von der zuständigen Schulpsychologin neu
bescheinigt werden, eine Lese-Rechtschreibschwäche muss alle zwei Jahre und
beim Übertritt an die weiterführende Schule erneut überprüft werden.
Schüler/innen mit Legasthenie, die auf den Nachteilsausgleich zu Beginn der
9. Jahrgangsstufe verzichten möchten, beantragen dies bitte zum Ende der 8.
Jahrgangsstufe. Ein Verzicht auf den Nachteilsausgleich kann nicht
rückgängig gemacht werden, ein Beratungsgespräch sollte dieser Entscheidung
vorausgehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung, das Tandem für
Legasthenie und LRS (Fr. Wagenhäuser, Frau Belatschek) oder direkt an Fr.
Fink.
Nachteilsausgleiche z.B. wegen Schwerhörigkeit oder ähnlichen Schwierigkeiten müssen formlos
über die Schulleitung beim Ministerialbeauftragten beantragt werden. Wir
unterstützen Sie dabei.
Leistungsnachweise
Schulaufgaben (große Leistungsnachweise):
Schulaufgaben müssen den Schülern spätestens eine Woche vorher angekündigt
werden. An einem Tag dürfen nicht mehr als eine, in einer Woche nicht mehr
als zwei Schulaufgaben stattfinden. Die Dauer einer Schulaufgabe beträgt
grundsätzlich bis zu 60 Minuten.
Bei Aufsätzen und praktischen Arbeiten wird die Zeit je nach Themenstellung
gesteigert. Im Abschlussjahrgang dürfen Schulaufgaben auch Prüfungsumfang
haben.
Kurzarbeiten (kleine Leistungsnachweise):
Kurzarbeiten werden eine Woche vorher angekündigt. Sie erstrecken sich auf
sechs vorangegangene Unterrichtsstunden und Grundkenntnisse.
Die Dauer einer Kurzarbeit beträgt höchstens 30 Minuten.
Stegreifaufgaben (kleine Leistungsnachweise):
Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. Sie beziehen sich auf den Stoff
der letzten Unterrichtsstunde und Grundkenntnisse.
Die Dauer einer Stegreifaufgabe soll 20 Minuten nicht überschreiten.
Nachholung von Leistungsnachweisen:
Versäumt ein Schüler mit Entschuldigung einen angekündigten
Leistungsnachweis, so wird ein Nachtermin angesetzt. Wenn ein Schüler auch
den Nachtermin versäumt oder aufgrund von Fehltagen nicht genug Noten durch
Stegreifaufgaben und mündliche Beiträge gemacht werden konnten, kann eine
Ersatzprüfung angesetzt werden. Versäumt ein Schüler in einem Schulhalbjahr
alle Stegreifaufgaben wird ebenfalls eine Ersatzprüfung angesetzt.
Der Stoff der Ersatzprüfung kann den ganzen bisherigen Jahresstoff oder bei
Stegreifaufgaben den Halbjahresstoff umfassen und wird dem Schüler und den
Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vor dem Termin mitgeteilt.
Bitte beachten Sie,
dass versäumte Schulaufgaben laut Realschulordnung nachmittags nachgeholt
werden müssen, damit Ihrem Kind am Morgen nicht noch mehr Unterricht
ausfällt. Im Fach Deutsch kann es wegen der Länge der Schulaufgaben eine
Ausnahme geben. Der Nachholtermin, der auch für anzufertigende Nacharbeiten
gilt, liegt Freitag ab 13:15 Uhr.
Einsichtnahme durch die Eltern:
Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden zur Ansicht mit nach Hause gegeben.
Stegreifaufgaben können nur zur Ansicht mitgegeben werden, wenn ein
entsprechender Antrag der Eltern vorliegt. Wir gehen davon aus, dass
generell jedes Elternhaus einen Antrag stellt und geben die
Leistungsnachweise in allen Klassenstufen mit nach Hause. Sie sind dann
innerhalb von einer Woche unverändert wieder abzugeben.
Wenn wiederholt Arbeiten bei uns nicht wieder abgegeben werden, behalten wir
uns vor, Ihnen die Einsicht nur noch in der Schule zu gestatten.
Schulaufgaben sind in folgender Anzahl anzufertigen:
|
Jahrgangsstufe
|
|||||
Vorrückungsfach
|
5
|
6
|
7
|
8
|
9
|
10
|
Deutsch
|
4
|
4
|
4
|
4
|
3
|
3
|
Englisch
|
4
|
4
|
4
|
4
|
3
|
3
|
Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe I)
|
4
|
4
|
4
|
4
|
4
|
3
|
Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe II und III)
|
4
|
4
|
3
|
3
|
3
|
3
|
Physik (Wahlpflichtfächergruppe I)
|
|
|
2
|
2
|
3
|
3
|
Physik (Wahlpflichtfächergruppe II und III)
|
|
|
|
2
|
2
|
2
|
Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen (WPFG II)
|
|
|
3
|
3
|
3
|
3
|
Französisch (Wahlpflichtfächergruppe III)
|
|
|
3
|
3
|
3
|
3
|
Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I)
|
|
|
|
2
|
2
|
2
|
Chemie (Wahlpflichtfächergruppe II und III)
|
|
|
|
|
2
|
2
|
Ethikunterricht
Ethikunterricht ist für diejenigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach, die
nicht am Religionsunterricht teilnehmen (BayEUG Art. 47).
Aufgrund der niedrigen Schülerzahlen findet er jahrgangs- und
klassenübergreifend am Nachmittag statt. Eine Abmeldung vom
Religionsunterricht kann nur auf schriftlichen Antrag der
Erziehungsberechtigten hin erfolgen. Der Antrag muss spätestens am letzten
Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr
gestellt werden.
„Klassenstunde“
Aufgrund unserer Erfahrung führen wir jeden Mittwoch die sog.
„Klassenstunde“ durch. Die Schule verkürzt an diesem Tag alle Stunden um
fünf Minuten. Dadurch wird eine „Klassenleiterstunde“ zur Besprechung
klasseninterner Probleme, Vorbereitung von Klassenfahrten, zum Einsammeln
von Geldern etc. gewonnen.
Busbeförderung
Im Bus und an der Haltestelle müssen sich alle Schüler so verhalten, dass
andere weder belästigt noch gefährdet werden. Die Fahrkarten müssen gut
aufbewahrt werden, da ein Ersatz kostenpflichtig ist.
Wenn Sie Fragen bezüglich der Busfahrzeiten haben, wenden Sie sich bitte an
den OVF in Bad Neustadt (Tel. 0 97 71/62 62-0).
Handy- und Rauchverbot:
Art. 56 Abs. 5: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind
Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu
Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder
die außerhalb des Unterrichts aufsichtführende Lehrkraft kann Ausnahmen
gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges
digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“
Das bedeutet nach Rücksprache mit dem Elternbeirat an unserer Schule, dass
in solchen Fällen die Geräte nur an die Eltern zurückgegeben werden.
Vor dem Sekretariat befindet sich eine Handyzone, in der die Kinder auf
Nachfrage dringende Telefonate führen dürfen.
Art. 80 Abs. 5: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist
untersagt. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot werden grundsätzlich die
gemäß Art. 86 BayEUG vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen verfügt.“
Aktion „Schüler helfen Schülern“
Im Rahmen der Aktion „Schüler helfen Schüler“, die sich in den letzten
Schuljahren bewährt hat, stehen wieder Lehrkräfte zur Beratung zur
Verfügung.
Englisch: Frau Belatschek
Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen: Frau Schlegel
Mathematik: Herr Loster
Unterricht im
Fach Informationstechnologie
Dank des Schulaufwandsträgers, dem Landkreis Rhön-Grabfeld, und des
Fördervereins besitzt unsere Schule gut ausgestattete Räume mit
funktionsgerechten und modernen Computern. Bei der intensiven Nutzung ist
eine besondere Sorgfaltspflicht unerlässlich. Ich möchte deshalb auf
folgende Punkte hinweisen:
-
Unsachgemäße Handhabung würde erhebliche Kosten verursachen. Die Räume
dürfen deshalb nur im Rahmen des Unterrichts unter Beachtung der
Benutzerordnung des Computerraums verwendet werden. Außerhalb des
Unterrichts kann eine Nutzung nur mit Erlaubnis der Schulleitung oder des
Systembetreuers gewährt werden (Hausaufgabenerledigung).
-
Für mutwillige Beschädigung haften die Schüler(innen) bzw. die
Erziehungsberechtigten.
-
Es ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt und deshalb strafbar,
von der Schule zur Verfügung gestellte Software zu kopieren.
-
Um die Geräte vor Virusbefall weitestgehend zu schützen, ist es nicht
gestattet, eigene Datenträger zu verwenden bzw. Datenträger von der Schule
mit nach Hause zu nehmen.
-
Der Internetzugang dient ausschließlich schulischen Zwecken und ist nur mit
Zustimmung einer Lehrkraft gestattet.
-
Kein Benutzer hat das Recht Vertragsverhältnisse im Namen der Realschule Bad
Königshofen einzugehen, Waren im Internet zu bestellen oder kostenpflichtige
Dienste in Anspruch zu nehmen. Die Anforderung von gesetzes- oder
ordnungswidrigen Dateien ist streng untersagt und zieht strafrechtliche
Folgen und disziplinarische Maßnahmen der Schule nach sich.
Förderverein
Der Förderverein unserer Schule unterstützt uns seit Jahren finanziell. Die
Mittel werden aus Spenden und vor allen Dingen aus den Mitgliedsbeiträgen
erbracht.
Der Förderverein bittet Sie mit 32 Euro im Jahr sein
Anliegen zu unterstützen. Die Schüler der 5. und 6. Klassen erhalten mit
diesem Elternbrief eine Beitrittserklärung. Wenn Eltern von Schülern in
höheren Klassen beitreten wollen, bekommen sie eine Beitrittserklärung im
Sekretariat.
Chorklasse
An unserer Schule gibt es jeweils zwei Chorklassen in der 5. und 6.
Jahrgangsstufe. Mit einer Chorstunde am Vormittag möchten wir hier eine
musisch-künstlerische Bildung fördern und verstärken.
MINT
Um die mathematisch- naturwissenschaftlich- technische Bildung unserer Schüler
zu fördern, haben wir in allen 5. Klassen eine MINT- Stunde eingeführt. Wir
werden Sie im Verlauf des Schuljahres über unsere Fortschritte informieren
und Ihnen dann mitteilen, ob das Projekt auf andere Jahrgänge übertragen
werden kann.
Nachmittagsbetreuung
An unserer Schule war bisher die Nachfrage nach einer offenen
Ganztagesbetreuung nicht hoch, deshalb konnte keine Gruppe eingerichtet
werden. Wir werden in diesem Jahr 1x wöchentlich eine Hausaufgabenbetreuung
anbieten, die montags von Frau Reder beaufsichtigt wird.
Individuelle
Förderung
Für die Jahrgangsstufe 5 bieten wir einen Ergänzungsunterricht in den
Hauptfächern an. Falle Sie Interesse daran haben sollten, informieren Sie
bitte den Klassenleiter oder die Schulleitung. Für Schüler mit Nachholfrist
in BWR stehen Kollegen zur individuellen Förderung zur Verfügung, bitte bei
Frau Schlegel oder Frau Bezold melden.
7. Erkrankung, Verhinderung oder Beurlaubung eines Schülers
Ich bitte jede – z. B. krankheitsbedingte – Abwesenheit vor
Unterrichtsbeginn der Schule mitzuteilen. Im Falle fernmündlicher
Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen
nachzureichen. Wir sind angewiesen bei fehlender Entschuldigung
nachzufragen. Befreiungen und Beurlaubungen beantragen Sie bitte im Voraus
schriftlich. Der versäumte Unterricht muss möglichst schnell in eigener
Verantwortung nachgeholt werden. Eine völlige oder teilweise Befreiung vom
Fach Sport über einen längeren Zeitraum ist nur aufgrund eines ärztlichen
Gutachtens möglich. Für kurzfristige Befreiungen setzen Sie sich bitte mit
der Schulleitung in Verbindung.
8. Sonstiges
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in der Sporthalle nur Turnschuhe mit heller Profilsohle erlaubt sind. Diese sollen nur in den
Sportstunden getragen werden, keinesfalls auf der Straße.
Wir verfügen inzwischen über einen Milchautomaten, über den sich Ihre Kinder
in den Pausen mit gekühlter Milch in mehreren Geschmacksrichtungen versorgen
können. Allerdings können wir keine laktosefreie Milch anbieten.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt aller Elternbriefe durch Unterschrift in der
dafür vorgesehenen Seite (S. 106) im Hausaufgabenheft Ihres Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Went
Schulleiterin