Elternbriefe

elternbrief1-2011

zum Schuljahrbeginn

Inhalt:

1. Schul- und Unterrichtssituation

2. Personalveränderungen

3. Termine

4. Notenbild
5. Schulberatung
6. Allgemeines, Unterrichtsorganisation

7. Melderegelung bei Erkrankung, Befreiung, Beurlaubung
8. Sonstiges

 

Elternbrief-PET

für die 9. Klasse

Elternbrief Notenauszug-Elternsprechtag

 

Dr.-Karl-Grünewald-Schule

Staatliche Realschule Bad Königshofen

 

Staatliche Realschule 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld

Dr.-Ernst-Weber-Str. 28    Tel.  09761/1515   Fax   09761/1611               27.9.2011

E-Mail verwaltung@rs-badkoenigshofen.de

 

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

                                 liebe Schülerinnen und Schüler,

nach einem sehr erfolgreichen und ereignisreichen Schuljahr 2010/2011 und einer hoffentlich erholsamen Ferienzeit darf ich Sie und Ihre Kinder im neuen Schuljahr 2011/2012 recht herzlich begrüßen.

Gemeinsam mit mir trägt RSKin Frau Marion Winnefeld als meine ständige Stellvertreterin die Verantwortung für die Schulleitung.

Das Schulleitungsteam und unseren engagierten KollegInnen und alle Verwaltungsangestellten setzen ihre ganze Kraft in die schulische und persönliche Förderung Ihrer Kinder. Das gesamte Lehrerkollegium wünscht Ihren Kindern für das vor uns liegende Schuljahr den erhofften Erfolg sowie das nötige Quäntchen Glück und die Zielstrebigkeit, die gesetzten Ziele zu erreichen.

In den vergangenen Ferien wurde ein Werkraum in den Kellerräumen neu gebaut, so dass wir den alten Werkraum jetzt als Klassenzimmer verwenden können.

Im vergangenen Schuljahr begingen wir unser 50-jähriges Schuljubiläum. Der Einsatz von Elternbeirat, Lehrerkollegium, Schülern und von Ihnen, liebe Eltern, war beispielgebend. Es waren gelungene Veranstaltungen mit sehr viel positiver Resonanz von außen. Ich möchte mich bei Ihnen für das Engagement und das Verständnis (die Kinder zu jeder Zeit zu bringen oder abzuholen) recht herzlich bedanken. Wir sind eine große erfolgreiche Schulfamilie.

 

In diesem 1. Elternbrief finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

1. Schul- und Unterrichtssituation

2. Personalveränderungen

3. Termine

4. Notenbild
5. Schulberatung
6. Allgemeines, Unterrichtsorganisation

7. Melderegelung bei Erkrankung, Befreiung, Beurlaubung
8. Sonstiges

 

1. Schul- und Unterrichtssituation

 

In diesem Schuljahr werden an unserer Schule 536 Schüler in 21 Klassen unterrichtet. Wir freuen uns, dass wir vom Kultusministerium auch in diesem Schuljahr so gut mit Lehrkräften versorgt wurden, dass wir neben dem Pflichtunterricht in erfreulichem Umfang Ergänzungs-, Wahl- und differenzierten Sportunterricht anbieten können.
Die durchschnittliche Klassenstärke ist gesunken und beträgt 25,5 und variiert in den einzelnen Jahrgangsstufen erheblich bedingt durch die Zweigwahl. So gibt es eine Klasse mit 19 Schülern, aber auch eine Klasse mit 32 Schülern.

2. Personalveränderungen

Neu an unserer Schule unterrichten folgende Lehrkräfte:

Fr. Julia Bezold                       Mathematik/ Wirtschaftswissenschaften

Fr. Regina Hörath                   Erdkunde/ Wirtschaftswissenschaften
Fr. Martina Geyer                   Biologie/ Chemie
Fr. Sabrina Feichtinger           Englisch/ Geschichte
Fr. Maxi Schubert                  Englisch/ Katholische Religionslehre

H. Johannes Dutz                   Mathematik/ Katholische Religionslehre
H. Christian Wiesgickl             Englisch/ Geschichte
H. Martin Hild                          Evangelische Religionslehre

Für unsere Kollegin in Elternzeit beschäftigen wir folgende Lehrkraft als Aushilfe:

Fr. Stefanie Greb               Deutsch/ Erdkunde

Aus der Elternzeit zurückgekehrt oder teilweise zurückgekehrt sind folgende Kolleginnen:


            Fr. Julia Rettner
            Fr. Silvia Rostalski- Fröbisch
            Fr. Carmen Huck
            Fr. Beate Koch

3. Einige wichtige Termine im ersten Schulhalbjahr:

 

26.09.2011-30.09.2011          Schullandheimaufenthalte der 7. Klassen
27.09.2011                             Jahrgangsstufentest D 6
28.09.2011                             Jahrgangsstufentest E 7
29.09.2011                             Jahrgangsstufentest M 6
28.09.2011-30.09.2011          Schullandheimaufenthalt der 5. Klassen
06.10.2011                             Klassenelternversammlungen in allen Klassen
                                               außer 10a, 10c und 8c
13.10.2011                             Wahl der Schülersprecher

20.10.2011                             Meldung DELF-Prüfung 9d

                                               (weitere Informationen durch Fr. Hilgers)

26.10.2011-28.10.2011          SMV-Tage in Würzburg (Klassensprecher)

31.10.2011-04.11.2011          Herbstferien
16.11.2011                             Buß-und Bettag (unterrichtsfrei)
30.11.2011                             Informationen über das Notenbild, Zwischenbericht

Jahrgangsstufe 6 – 8, Notenauszug 5, 9, 10

05.12.2011                             1. Elternsprechtag (17:00 – 21:00 Uhr)
20.12.2011                             Wandertag für alle Klassen

23.12.2011                             Weihnachtsbasar
24.12.2010-05.01.2012          Ferien
17.01.2012                             Elternabend 9.Jgst. Berufsinformation (19:00 Uhr)
16.02.2012-17.02.2012          Berufswahlseminar Klasse 9

17.02.2012                             Zwischenzeugnis für die Jgst. 5, 9 und 10

20.02.2012-24.02.2012          Ferien

23.04.2012-27.04.2012          DELF-Prüfung 9d

-       Jeder Lehrer unserer Schule hält eine Elternsprechstunde ab. Die entsprechenden Sprechzeiten finden Sie am Ende des Elternbriefes.

-       In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt. Dazu ergeht eine gesonderte Einladung.

-       In jedem Schuljahr wird eine Klassenelternversammlung durchgeführt. Auch dazu ergeht eine gesonderte Einladung.

4. Informationen über das Notenbild anstatt eines Zwischenzeugnisses

 

„Das Zwischenzeugnis kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 für alle oder einzelne Jahrgangsstufen, nicht jedoch für einzelne Klassen, durch mindestens zwei schriftliche Informationen über das Notenbild der Schülerinnen und Schüler ersetzt werden. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.“ (§ 64 Abs. 2 RSO)

 

Wir werden diese Maßnahme wiederum in diesem Schuljahr für die Jahrgangstufen

6 bis 8 durchführen. Als Termine für die Herausgabe der Noteninformationen sind der 30.11.2010 (vor dem 1. Elternsprechtag) und der 13.04.2011 (vor dem 2. Elternsprechtag) vorgesehen.

 

5. Schulberatung

 

Der Beratungslehrer unserer Schule ist Herr StR Steffen Wasserbauer. Er ist zuständig für die Schullaufbahnberatung und hilft Ihnen bei Leistungsproblemen und Verhaltensauffälligkeiten. Er verfügt auch über Informationsmaterial zu beruflichen Bildungsgängen und steht in Kontakt mit dem staatlichen Schulberater und der Schulpsychologin für die Realschulen in Unterfranken.

 

Die zuständige Schulpsychologin ist Frau Fink, zu erreichen über die Realschule in Bad Neustadt a.d.Saale. (0 97 71/6 30 99 00)
Sie können natürlich auch ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung führen.

 

6. Allgemeines, Unterrichtsorganisation

Schulunfälle

Jeder Schulunfall muss sofort der Schulleitung gemeldet werden, damit eine Unfallanzeige ausgefüllt werden kann. Die Ärzte sind verpflichtet bei Schulunfällen mit der Gemeindeunfallversicherung abzurechnen.

 

Informationen für Eltern über die Bestimmungen zur Feststellung und Förderung von Schülern/Schülerinnen mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

 

Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens liegt eine ministerielle Bekanntmachung vor. Darin wird zwischen einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) und einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) unterschieden. Für beide Formen werden Regelungen zur Diagnose und Förderung dieser Schüler getroffen sowie Kriterien für einen Nachteilsausgleich bei der Benotung festgelegt.

 

Den Nachteilsausgleich können die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler bei der Schulleitung beantragen, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt. Ein beantragter und gewährter Nachteilsausgleich geht dann aus einer zusätzlichen Zeugnisbemerkung hervor.

Die Regelungen gelten für die Jahrgansstufen 5 bis 10. Bei Übertritt an die Realschule muss eine Legasthenie von der zuständigen Schulpsychologin neu bescheinigt werden, eine Lese-Rechtschreibschwäche muss alle zwei Jahre und beim Übertritt an die weiterführende Schule erneut überprüft werden.

Schüler/innen mit Legasthenie, die auf den Nachteilsausgleich zu Beginn der 9. Jahrgangsstufe verzichten möchten, beantragen dies bitte zum Ende der 8. Jahrgangsstufe. Ein Verzicht auf den Nachteilsausgleich kann nicht rückgängig gemacht werden, ein Beratungsgespräch sollte dieser Entscheidung vorausgehen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung, das Tandem für Legasthenie und LRS (Fr. Wagenhäuser, Frau Belatschek) oder direkt an Fr. Fink.

Nachteilsausgleiche z.B. wegen Schwerhörigkeit oder ähnlichen Schwierigkeiten müssen formlos über die Schulleitung beim Ministerialbeauftragten beantragt werden. Wir unterstützen Sie dabei.

 

 

Leistungsnachweise

 

Schulaufgaben (große Leistungsnachweise):
Schulaufgaben müssen den Schülern spätestens eine Woche vorher angekündigt werden. An einem Tag dürfen nicht mehr als eine, in einer Woche nicht mehr als zwei Schulaufgaben stattfinden. Die Dauer einer Schulaufgabe beträgt grundsätzlich bis zu 60 Minuten.

Bei Aufsätzen und praktischen Arbeiten wird die Zeit je nach Themenstellung gesteigert. Im Abschlussjahrgang dürfen Schulaufgaben auch Prüfungsumfang haben.

 

Kurzarbeiten (kleine Leistungsnachweise):
Kurzarbeiten werden eine Woche vorher angekündigt. Sie erstrecken sich auf sechs vorangegangene Unterrichtsstunden und Grundkenntnisse.
Die Dauer einer Kurzarbeit beträgt höchstens 30 Minuten.


Stegreifaufgaben (kleine Leistungsnachweise):
Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. Sie beziehen sich auf den Stoff der letzten Unterrichtsstunde und Grundkenntnisse.
Die Dauer einer Stegreifaufgabe soll 20 Minuten nicht überschreiten.


Nachholung von Leistungsnachweisen:
Versäumt ein Schüler mit Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis, so wird ein Nachtermin angesetzt. Wenn ein Schüler auch den Nachtermin versäumt oder aufgrund von Fehltagen nicht genug Noten durch Stegreifaufgaben und mündliche Beiträge gemacht werden konnten, kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden. Versäumt ein Schüler in einem Schulhalbjahr alle Stegreifaufgaben wird ebenfalls eine Ersatzprüfung angesetzt.
Der Stoff der Ersatzprüfung kann den ganzen bisherigen Jahresstoff oder bei Stegreifaufgaben den Halbjahresstoff umfassen und wird dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vor dem Termin mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass versäumte Schulaufgaben laut Realschulordnung nachmittags nachgeholt werden müssen, damit Ihrem Kind am Morgen nicht noch mehr Unterricht ausfällt. Im Fach Deutsch kann es wegen der Länge der Schulaufgaben eine Ausnahme geben. Der Nachholtermin, der auch für anzufertigende Nacharbeiten gilt, liegt Freitag ab 13:15 Uhr.


Einsichtnahme durch die Eltern:

Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden zur Ansicht mit nach Hause gegeben.
Stegreifaufgaben können nur zur Ansicht mitgegeben werden, wenn ein entsprechender Antrag der Eltern vorliegt. Wir gehen davon aus, dass generell jedes Elternhaus einen Antrag stellt und geben die Leistungsnachweise in allen Klassenstufen mit nach Hause. Sie sind dann innerhalb von einer Woche unverändert wieder abzugeben.
Wenn wiederholt Arbeiten bei uns nicht wieder abgegeben werden, behalten wir uns vor, Ihnen die Einsicht nur noch in der Schule zu gestatten.

Schulaufgaben sind in folgender Anzahl anzufertigen:

 

Jahrgangsstufe

Vorrückungsfach

5

6

7

8

9

10

Deutsch

4

4

4

4

3

3

Englisch

4

4

4

4

3

3

Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe I)

4

4

4

4

4

3

Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe II und III)

4

4

3

3

3

3

Physik (Wahlpflichtfächergruppe I)

 

 

2

2

3

3

Physik (Wahlpflichtfächergruppe II und III)

 

 

 

2

2

2

Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen (WPFG II)

 

 

3

3

3

3

Französisch (Wahlpflichtfächergruppe III)

 

 

3

3

3

3

Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I)

 

 

 

2

2

2

Chemie (Wahlpflichtfächergruppe II und III)

 

 

 

 

2

2

 

Ethikunterricht

 

Ethikunterricht ist für diejenigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen (BayEUG Art. 47).

Aufgrund der niedrigen Schülerzahlen findet er jahrgangs- und klassenübergreifend am Nachmittag statt. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten hin erfolgen. Der Antrag muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr gestellt werden.

 

„Klassenstunde“

 

Aufgrund unserer Erfahrung führen wir jeden Mittwoch die sog. „Klassenstunde“ durch. Die Schule verkürzt an diesem Tag alle Stunden um fünf Minuten. Dadurch wird eine „Klassenleiterstunde“ zur Besprechung klasseninterner Probleme, Vorbereitung von Klassenfahrten, zum Einsammeln von Geldern etc. gewonnen.

 

Busbeförderung

 

Im Bus und an der Haltestelle müssen sich alle Schüler so verhalten, dass andere weder belästigt noch gefährdet werden. Die Fahrkarten müssen gut aufbewahrt werden, da ein Ersatz kostenpflichtig ist.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Busfahrzeiten haben, wenden Sie sich bitte an den OVF in Bad Neustadt (Tel. 0 97 71/62 62-0).

 

 

 

 

Handy- und Rauchverbot:

 

Art. 56 Abs. 5: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts aufsichtführende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“

 

Das bedeutet nach Rücksprache mit dem Elternbeirat an unserer Schule, dass in solchen Fällen die Geräte nur an die Eltern zurückgegeben werden.

Vor dem Sekretariat befindet sich eine Handyzone, in der die Kinder auf Nachfrage dringende Telefonate führen dürfen.

 

Art. 80 Abs. 5: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot werden grundsätzlich die gemäß Art. 86 BayEUG vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen verfügt.“

 

 

Aktion „Schüler helfen Schülern“

 

Im Rahmen der Aktion „Schüler helfen Schüler“, die sich in den letzten Schuljahren bewährt hat, stehen wieder Lehrkräfte zur Beratung zur Verfügung.

 

Englisch:                                                                Frau Belatschek

Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen:          Frau Schlegel

Mathematik:                                                            Herr Loster

 

Unterricht im Fach Informationstechnologie

 

Dank des Schulaufwandsträgers, dem Landkreis Rhön-Grabfeld, und des Fördervereins besitzt unsere Schule gut ausgestattete Räume mit funktionsgerechten und modernen Computern. Bei der intensiven Nutzung ist eine besondere Sorgfaltspflicht unerlässlich. Ich möchte deshalb auf folgende Punkte hinweisen:

-       Unsachgemäße Handhabung würde erhebliche Kosten verursachen. Die Räume dürfen deshalb nur im Rahmen des Unterrichts unter Beachtung der Benutzerordnung des Computerraums verwendet werden. Außerhalb des Unterrichts kann eine Nutzung nur mit Erlaubnis der Schulleitung oder des Systembetreuers gewährt werden  (Hausaufgabenerledigung).

-       Für mutwillige Beschädigung haften die Schüler(innen) bzw. die Erziehungsberechtigten.

-       Es ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt und deshalb strafbar, von der Schule zur Verfügung gestellte Software zu kopieren.

-       Um die Geräte vor Virusbefall weitestgehend zu schützen, ist es nicht gestattet, eigene Datenträger zu verwenden bzw. Datenträger von der Schule mit nach Hause zu nehmen.

-       Der Internetzugang dient ausschließlich schulischen Zwecken und ist nur mit Zustimmung einer Lehrkraft gestattet.

-       Kein Benutzer hat das Recht Vertragsverhältnisse im Namen der Realschule Bad Königshofen einzugehen, Waren im Internet zu bestellen oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen. Die Anforderung von gesetzes- oder ordnungswidrigen Dateien ist streng untersagt und zieht strafrechtliche Folgen und disziplinarische Maßnahmen der Schule nach sich.

Förderverein

 

Der Förderverein unserer Schule unterstützt uns seit Jahren finanziell. Die Mittel werden aus Spenden und vor allen Dingen aus den Mitgliedsbeiträgen erbracht.

Der Förderverein bittet Sie mit 32 Euro im Jahr sein Anliegen zu unterstützen. Die Schüler der 5. und 6. Klassen erhalten mit diesem Elternbrief eine Beitrittserklärung. Wenn Eltern von Schülern in höheren Klassen beitreten wollen, bekommen sie eine Beitrittserklärung im Sekretariat.

 

Chorklasse

An unserer Schule gibt es jeweils zwei Chorklassen in der 5. und 6. Jahrgangsstufe. Mit einer Chorstunde am Vormittag möchten wir hier eine musisch-künstlerische Bildung fördern und verstärken.

MINT

Um die mathematisch-  naturwissenschaftlich-  technische Bildung unserer Schüler zu fördern, haben wir in allen 5. Klassen eine MINT- Stunde eingeführt. Wir werden Sie im Verlauf des Schuljahres über unsere Fortschritte informieren und Ihnen dann mitteilen, ob das Projekt auf andere Jahrgänge übertragen werden kann.

Nachmittagsbetreuung

An unserer Schule war bisher die Nachfrage nach einer offenen Ganztagesbetreuung nicht hoch, deshalb konnte keine Gruppe eingerichtet werden. Wir werden in diesem Jahr 1x wöchentlich eine Hausaufgabenbetreuung anbieten, die montags von Frau Reder beaufsichtigt wird.


 

Individuelle Förderung

Für die Jahrgangsstufe 5 bieten wir einen Ergänzungsunterricht in den Hauptfächern an. Falle Sie Interesse daran haben sollten, informieren Sie bitte den Klassenleiter oder die Schulleitung. Für Schüler mit Nachholfrist in BWR stehen Kollegen zur individuellen Förderung zur Verfügung, bitte bei Frau Schlegel oder Frau Bezold melden.


7. Erkrankung, Verhinderung oder Beurlaubung eines Schülers

 

Ich bitte jede – z. B. krankheitsbedingte – Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn der Schule mitzuteilen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Wir sind angewiesen bei fehlender Entschuldigung nachzufragen. Befreiungen und Beurlaubungen beantragen Sie bitte im Voraus schriftlich. Der versäumte Unterricht muss möglichst schnell in eigener Verantwortung nachgeholt werden. Eine völlige oder teilweise Befreiung vom Fach Sport über einen längeren Zeitraum ist nur aufgrund eines ärztlichen Gutachtens möglich. Für kurzfristige Befreiungen setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung.
 

8. Sonstiges

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in der Sporthalle nur Turnschuhe mit heller Profilsohle erlaubt sind. Diese sollen nur in den Sportstunden getragen werden, keinesfalls auf der Straße.

Wir verfügen inzwischen über einen Milchautomaten, über den sich Ihre Kinder in den Pausen mit gekühlter Milch in mehreren Geschmacksrichtungen versorgen können. Allerdings können wir keine laktosefreie Milch anbieten.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt aller Elternbriefe durch Unterschrift in der dafür vorgesehenen Seite (S. 106) im Hausaufgabenheft Ihres Kindes.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Gabriele Went
Schulleiterin